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Google veröffentlicht Regeln für den Einsatz von generativer KI – was bedeutet das für die Content-Erstellung von Webseiten?

Mit der Einführung von generativen KIs wie ChatGPT wurde auch das Feld für die KI-Erstellung von Webseiten-Content eröffnet. Viele fragen sich seither, wie Google die künstliche Content-Erstellung in ihren Algorithmen berücksichtigen werden.

Bislang weiß man recht wenig über den Umgang von Google. Es gab lediglich die Aussage von Google, dass KI-generierter Content nicht gegen ihre Richtlinien verstößt, solange der Content nicht ausschließlich der Manipulation der Rankings und somit der Verbreitung von Spam dient.

Des Weiteren wurde aufgezeigt, dass KI-Content zwar nicht unmittelbar gebannt wird, dieser aufgrund der E-E-A-T-Kriterien (Expertise, Experience, Authoritativeness, Trustworthiness) jedoch eher schlecht ranken könnte.

Google hat am 14. März 2023 die Generative AI prohibited use policy (zu Deutsch: Regeln für die verbotene Nutzung von generativer KI) veröffentlicht.

Diese Regeln greifen einige interessante Punkte auf. Man darf die generative KI von Google nicht nutzen, um:

  • Illegale oder gesetzeswidrige Aktivitäten zu fördern oder zu begünstigen
  • Inhalte zu kreieren und zu verbreiten, die dazu dienen, falsche Informationen zu vermitteln, Dinge falsch darzustellen oder Leute in die Irre zu führen
  • Sexuelle Inhalte zu erstellen (abgesehen von Inhalten für wissenschaftliche, bildende, dokumentarische oder künstlerische Zwecke)

Besonders interessant für die Suchmaschinenoptimierung könnte die zweite Regelung sein, die unter anderem mit folgenden verbotenen Verhaltensweisen näher erläutert wurde:

  • Falsche Darstellung der Herkunft von KI-generierten Inhalten durch die Behauptung, dass der Inhalt von Menschen erstellt wurde
  • Irreführende Behauptungen von Expertise oder Fähigkeiten, besonders bei empfindlichen Bereichen (wie bspw. Gesundheit, Finanzierung, staatliche Leistungen oder rechtlichen Themen)
  • Automatisierte Entscheidungsgenerierung in Bereichen, die die materiellen oder individuellen Rechte oder das Wohlsein einer Person betreffen (wie bspw. Finanzierung, Rechtliches, Arbeitsvermittlung, Gesundheitswesen, Immobilien, Versicherungen, soziale Wohlfahrt)

Die empfindlichen Themengebiete decken sich ungefähr mit den bereits bekannten YMYL-Themen (Your Money, Your Life).

Man könnte somit daraus die Vermutung ableiten, dass Google auch dieses Fehlverhalten künftig in dem Ranking-Algorithmus oder in den Web-Master-Richtlinien integrieren könnte.

Ariane (Autorin)

Ariane (Autorin)

Ariana ist als Werkstudentin im Bereich Influencer-Marketing und SEO tätig. In dieser Rolle konzentriert sie sich auf die Integration von Influencer-Strategien und die Optimierung von Suchmaschinenpräsenz. Ihre Arbeit umfasst die praktische Anwendung von SEO-Techniken und das Engagement im Influencer-Marketing.
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