ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
Stand: Juni 2024
I. Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller zwischen der Buzzmatic GmbH & Co. KG (Buzzmatic) und ihrem Auftraggeber (AG) geschlossenen Verträge (Vertrag bzw. Verträge).
(2) Die AGB gelten ausschließlich. Von den AGB abweichende Bedingungen des AG haben Gültigkeit, wenn Buzzmatic diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
II. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Sämtliche Angebote von Buzzmatic sind unverbindlich und freibleibend.
(2) Verträge bedürfen der Schriftform. Eine schriftliche und rechtsgültig unterschriebene Auftragsbestätigung durch Buzzmatic ist ausreichend. Die Rücksendung eines von Buzzmatic erstellten und vom AG unterschriebenen unveränderten Angebotes per Fax, per Mail oder Brief ist ebenfalls ausreichend und bindend.
(3) Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
III. Leistungserstellung
(1) Während der Ausführung der Leistungen wird Buzzmatic sämtliche Arbeiten gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen und sich bemühen, dies in dafür vorgesehenen und dem AG kommunizierten Zeitraum fertigzustellen.
(2) Buzzmatic wird in keinem Fall mit Unternehmen oder Einzelpersonen zusammenarbeiten, die Websites mit nach deutschem Recht gesetzes- bzw. sittenwidrigen Inhalten betreiben. Der AG versichert mit Vertragsunterschrift, dass die zu vermarktende Website keine nach deutschem Recht gesetzes- bzw. sittenwidrigen Inhalte enthält.
(3) Der AG versichert, dass die Nutzung seiner Website nicht Kennzeichenrechte Dritter oder sonstige Rechte Dritter verletzt.
(4) Buzzmatic ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen.
(5) Für den Fall einer absichtlichen oder unabsichtlichen Veränderung an der Website und/oder am Webserver des AG durch den AG oder Dritte, die zur Veränderung oder Verschwinden von Websites, einzelnen Webseiten oder Verlinkungen führen, die im Rahmen der Leistungserbringung optimiert und/oder erstellt wurden, ist Buzzmatic von jeder Ergebnispflicht befreit.
(6) Sollte die Erbringung von vertragsgemäßen Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstigen nicht von Buzzmatic zu vertretenden Umständen unmöglich sein, besteht für die Dauer dieser Ereignisse keine Pflicht zur Leistungserbringung. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich höhere Gewalt, die fehlende Funktionsfähigkeit von Telefonleitungen und des Internets, Stromausfälle sowie Ausfälle von nicht im Einflussbereich von Buzzmatic stehenden Servern. Hierzu zählt auch, wenn Zulieferer oder sonstige Dritte ohne grobes Verschulden von Buzzmatic nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Dienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren und Buzzmatic aufgrund dessen ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann.
IV. Allgemeine Rechte und Pflichten von Buzzmatic
(1) Je nach Ausgestaltung des Auftrages im Einzelnen wird Buzzmatic für den AG Online Marketing-Leistungen nach Maßgabe der Ziffern IV bis VI erbringen.
(2) Soweit Buzzmatic mit Beratungsleistungen beauftragt wird, beschränkt sich die Leistungspflicht von Buzzmatic auf die Unterstützung bei den jeweiligen Werbemaßnahmen des AG.
(3) Zu solchen Unterstützungsmaßnahmen können insbesondere die Erstellung von Keyword-Analysen, Webseiten-Audits oder Wettbewerbsanalysen gehören. Der AG ist verpflichtet Empfehlungen von Buzzmatic (z.B. für Keywords) inhaltlich und rechtlich zu prüfen. Erklärt der AG nicht binnen einer Woche ab Zustellung einer Empfehlung durch Buzzmatic, dass er mit einzelnen Empfehlungen nicht einverstanden ist, gilt die Empfehlung als genehmigt und abgenommen.
(4) Eine über die in diesen AGB oder dem Angebot/Auftrag festgelegten Beratungspflichten hinausgehende Pflicht von Buzzmatic zur Beratung des AG besteht nicht.
(5) Buzzmatic ist berechtigt, den AG unter Verwendung der Firma und des Logos als Referenz zu nennen und in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen – außer der AG widerspricht in diesem Punkt schriftlich.
V. Rechte und Pflichten von Buzzmatic bei SEO-Verträgen
(1) Buzzmatic wird den AG bei der Optimierung der im Auftrag/Angebot spezifizierten Webseiten auf die im Angebot spezifizierte Internet-Suchmaschine gegen Entgelt beraten und unterstützen (Suchmaschinenoptimierung / SEO). Ist eine Suchmaschine nicht ausdrücklich angegeben, bezieht sich die Beratung allein auf Google.
(2) Ziel ist es, dass die vertraglich vereinbarten Webseiten bei der Eingabe bestimmter zwischen den Parteien vereinbarter Suchbegriffe (Keywords) durch den Suchmaschinen-Nutzer auf einer höheren Position gelistet werden, als dies derzeit der Fall ist. Der Erfolg bestimmter Suchmaschinen-Platzierungen wird nicht geschuldet. Es werden explizit keine Erfolgsgarantien ausgesprochen.
(3) Vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung, obliegt die Erstellung von Inhalten für die Website allein dem AG.
(4) Dem AG ist bekannt, dass SEO ein fortlaufender Prozess ist und die Ergebnisse erst 6-12 Monate nach Umsetzung der von Buzzmatic vorgeschlagenen Änderungen sichtbar werden können. Dem AG ist auch bekannt, dass die Suchmaschinen-Platzierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die ständigen Änderungen unterworfen und Buzzmatic im Einzelnen nicht bekannt sind. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung – auch eine deutliche Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine können nicht ausgeschlossen werden.
(5) Für den Fall einer Verschlechterung der Suchmaschinen-Platzierung wird Buzzmatic den AG kurzfristig gegen Entgelt zum weiteren Vorgehen beraten und mögliche Lösungen vorschlagen und unter Umständen in Abstimmung mit dem AG umsetzen.
(6) Soweit Buzzmatic mit einer Analyse der zu optimierenden Webseiten beauftragt wird (Onpage- oder Technical-SEO-Analyse), wird Buzzmatic den AG hinsichtlich der Seitenstruktur, Inhalte und Technologie der vertragsgegenständlichen Webseiten Empfehlungen für mögliche Veränderungen geben.
(7) Der AG ist für die Umsetzung der Vorschläge, insbesondere für eine möglicherweise empfehlenswerte Modifikation der Webseiten selbst verantwortlich, es sei denn die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass Buzzmatic die Optimierung gegen zusätzliches Entgelt selbst durchführt.
(8) Soweit der AG Buzzmatic mit der Umsetzung der Optimierung beauftragt, hat der AG vor Beginn der Programmierarbeiten seine Daten zu sichern und nach Abschluss die Funktionsfähigkeit seiner Website zu überprüfen, bevor die aktualisierte Version online gestellt wird.
(9) Buzzmatic bemüht sich darum, alle Maßnahmen konform zu den Richtlinien der jeweiligen Suchmaschine zu ergreifen. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass ein Verstoß gegen die Richtlinien einzelner Suchmaschinen keine mangelhafte Leistung seitens Buzzmatic darstellt.
(10) Der AG verpflichtet sich Buzzmatic vor Beginn der Leistungserstellung über bisherige Suchmaschinenoptimierungsaktivitäten ausführlich zu informieren. Sollte die Website des AG aufgrund bisheriger Aktivitäten aus einem oder mehreren Suchmaschinenindizes entfernt worden sein, ist Buzzmatic von der Leistungspflicht befreit und zum Rücktritt berechtigt.
VI. Rechte und Pflichten von Buzzmatic bei Performance-Marketing-Verträgen
(1) Wenn und soweit Leistungen im Bereich Performance-Marketing (Google Ads, Facebook Ads, Instagram Ads, LinkedIn Ads und vergleichbare Plattformen) vereinbart werden, wird Buzzmatic den AG beim Performance-Marketing gegen Entgelt beraten und unterstützen. Unter Performance-Marketing wird die kontextsensitive Werbung auf den Webseiten von Internet-Suchmaschinen und anderen Webseiten verstanden, bei der Werbeanzeigen in Abhängigkeit von den von dem Internet-Nutzer eingegebenen Suchworten, dem Inhalt der Internet-Seite oder auf Basis von vorgegebenen Zielgruppen angezeigt werden. Die Buchung von Keywords, Zielgruppen oder anderen Targeting Optionen zum Zwecke der Einblendung von Anzeigen auf diesen Webseiten wird im Folgenden als “Performance-Marketing-Kampagne” bezeichnet.
(2) Buzzmatic wird den AG bei der Erstellung und Optimierung von Accounts bei verschiedenen Anbietern von Online-Werbung (im Folgenden insgesamt: „Anbieter“) betreuen. Zu diesem Zweck wird der AG Buzzmatic den Zugriff zu den bereits bestehenden Accounts bei den Anbietern gewähren. Für den Fall, dass Accounts insgesamt oder für einzelne Anbieter nicht bestehen sollten, wird die Agentur diese in Absprache für den AG einrichten. Der AG gewährleistet, dass innerhalb der Accounts Änderungen jeweils in Log-Dateien aufgezeichnet werden und die Log-Dateien beiden Parteien unverfälscht für die Dauer des Vertrages zur Verfügung stehen.
(3) Der Werbeeinblendung bei den Anbietern gelten jeweils die Vertragsbedingungen der Anbieter, auf die Buzzmatic keinen Einfluss hat.
(4) Buzzmatic berät den AG bei der Auswahl relevanter Keywords, Zielgruppen und Zielseiten. Der AG wird die von Buzzmatic vorgeschlagenen Keywords, Zielgruppen und Zielseiten grundsätzlich freigeben. Erhält Buzzmatic auf eine Bitte um Freigabe innerhalb von 3 Werktagen keine ausdrückliche Reaktion des AG in schriftlicher Form, gelten die vorgeschlagenen Keywords und Zielgruppen als freigegeben. Reagiert der AG mindestens zweimal in Folge nicht in Textform auf Freigabebitten von Buzzmatic oder verzichtet der AG auf Freigaben, darf Buzzmatic Kampagnen selbstständig ohne Rücksprache mit dem AG freischalten. In jedem Falle obliegt es dem AG, Buzzmatic rechtzeitig über Keywords und Zielgruppen zu informieren, die aus welchem Grund auch immer nicht gebucht werden dürfen.
(5) Sofern dies ausdrücklich vereinbart ist, wird Buzzmatic auch selbst Anzeigentexte und grafische Elemente für die Kampagnen entwerfen und dabei auch auf die von dem AG gelieferten Vorlagen zurückgreifen. Buzzmatic geht davon aus, dass dem AG an den vorhandenen Anzeigentexten und grafischen Inhalten sämtliche Rechte zustehen, diese mit geltendem Recht im Einklang sind und nicht in Rechte Dritter eingreifen.
(6) Buzzmatic ist nicht verpflichtet, die ausgewählten Keywords, Anzeigentexte und grafische Elemente auf Vereinbarkeit mit geltendem Recht und Rechten Dritter hin zu überprüfen und/oder den AG auf eine Unvereinbarkeit der Keywords oder Anzeigentexte mit rechtlichen Vorgaben hinzuweisen.
VII. Rechte und Pflichten von Buzzmatic bei Verträgen für Erstellung bzw. Bearbeitung von Texten / Inhalten
(1) Nach Ablieferung eines Textes an den Auftraggeber nimmt der Auftraggeber den Text ab. Buzzmatic übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass der Text für einen bestimmten Zweck des Auftraggebers geeignet ist.
(2) Unterlässt der Auftraggeber die Abnahme bzw. verlangt keine Nachbesserung, obwohl der Text den Vorgaben der Briefings entspricht, so gilt der Text 14 Tage nach Ablieferung des Textes als abgenommen.
(3) Bis zur Abnahme kann der Auftraggeber Nachbesserung („Korrekturschleifen“) eines Textes verlangen, insofern dieser nicht den Vorgaben des Briefings entspricht. Wenn nicht anders vereinbart, sind bei Leistungen mit Mitwirkungspflicht des Auftraggebers zum Festpreis eine Korrekturschleife im Festpreis enthalten; darüber hinaus gehende Tätigkeiten werden nach den vereinbarten Zeitsätzen vergütet. Sind keine spezifischen Zeitsätze vereinbart, gilt ein Satz von 150 € / Stunde.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor der Verwendung der erstellten Texte, diese inhaltlich und auf Rechteverletzungen zu prüfen (wie z. B. Markenrechtsverstöße, Wettbewerbsverstöße). Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob der Text im geplanten Einsatzumfeld bedenkenlos verwendet werden kann. Buzzmatic übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Text für einen bestimmten Zweck des Auftraggebers geeignet ist. Der Auftraggeber trägt das Risiko der Verwendung ungeprüfter Texte. Buzzmatic übernimmt ausdrücklich keine Prüfung auf Rechtsverstöße und schließt jegliche Haftung diesbezüglich aus.
(5) Mit Abnahme und vollständiger Bezahlung des betreffenden Textes durch den Auftraggeber räumt Buzzmatic dem Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, den abgenommenen Text zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich aufzuführen, öffentlich vorzutragen und öffentlich wiederzugeben. Das Nutzungsrecht ist grundsätzlich für die ersten 10 Jahre ab Ablieferung des Textes ausschließlich (exklusiv) ausgestaltet; nur in vom Auftraggeber nachzuweisenden Ausnahmefällen, nämlich wenn der Autor lediglich einen nachrangigen Beitrag zu einem Werk, einem Produkt oder Dienstleistung erbringt oder wenn der Text nicht veröffentlicht werden soll, handelt es sich um zeitlich unbegrenzte exklusive Rechte. Auf den am 1.3.2017 in Kraft getretenen § 40a UrhG wird ergänzend hingewiesen. Diese eingeräumten Nutzungsrechte sind übertragbar und unterlizenzierbar.
(6) Vor endgültiger Abnahme und vollständiger Bezahlung der Texte durch den Auftraggeber dürfen die Texte vom Auftraggeber nicht verwendet werden.
(7) Der Auftraggeber hat nicht das Recht, sich als Urheber oder Autor der Texte zu bezeichnen. Sofern der Autor nicht auf das Recht als Urheber genannt zu werden im Rahmen des jeweiligen Auftrags verzichtet, so ist die erforderliche Namensnennung mit dem Autor abzustimmen.
(8) Die Erstellung und Bearbeitung der Texte / Inhalte erfolgt ausschließlich auf Grundlage der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorgaben (Briefing). Die notwendigen Vorgaben erfolgen in strukturierter, textlicher Form. Sollten notwendige Vorgaben zu Beginn des vereinbarten zeitlichen Ablaufes der Erstellung bzw. Bearbeitung von Texten / Inhalten fehlen, gehen die hierdurch entstehenden Verzögerungen und Mehraufwände zulasten des Auftraggebers.
(9) Buzzmatic übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Autoren nach §§ 32, 32a UrhG
VIII. Rechte und Pflichten von Buzzmatic bei Verträgen für Erstellung von Inhalten mithilfe von Künstlicher Intelligenz / KI
(1) Der AG trägt die volle Verantwortung dafür, sich über die aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen zum Urheberrechtsschutz von KI-generierten Werken, die Kennzeichnungspflicht solcher Inhalte und weitere relevante rechtliche Bestimmungen zu informieren. Buzzmatic weist darauf hin, dass spezifische Themen rund um das Urheberrecht und die Kennzeichnungspflicht von KI-generierten Inhalten bestehen und beratende Unterstützung empfohlen wird.
(2) Der AG versichert, dass alle Daten, die zur Verwendung durch KI-Systeme bereitgestellt werden, frei von rechtlichen Einschränkungen sind und die erforderlichen Rechte für deren Verwendung vorliegen. Dies umfasst, aber ist nicht beschränkt auf, Urheberrechte, Markenrechte und Persönlichkeitsrechte. Der AG trägt die Verantwortung für die rechtliche Überprüfung der verwendeten Inhalte hinsichtlich Compliance und Markenrechten.
(3) Buzzmatic übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen Urheberrechte oder andere Rechtsverletzungen, die aus der Verwendung von durch den AG bereitgestellten Daten durch KI-Systeme resultieren. Es liegt in der Verantwortung des AG, die Rechtmäßigkeit dieser Daten sicherzustellen und etwaige rechtliche Prüfungen vor der Bereitstellung durchzuführen. Buzzmatic übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Autoren nach §§ 32, 32a UrhG
(4) Der AG verpflichtet sich, Buzzmatic von allen Ansprüchen, Schäden, Haftungen, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltskosten, freizustellen, die aus der Verletzung dieser Bestimmungen resultieren.
(5) Personenbezogene Daten werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG verarbeitet und genutzt.
(6) Der AG bemüht sich um hohe Genauigkeit und Qualität der KI-generierten Inhalte, kann jedoch keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder das spezifische Leistungsniveau übernehmen.
(7) Der AG ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen und Materialien bereitzustellen und sicherzustellen, dass diese keine rechtlichen Einschränkungen beinhalten.
(8) Jegliche Technologien, Methodiken oder Prozesse, die von Buzzmatic zur Erstellung der Inhalte verwendet werden, bleiben dessen geistiges Eigentum. Eine Nutzung dieser Technologien durch den AG außerhalb des vereinbarten Rahmens bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(9) Änderungen an den vereinbarten Leistungen oder den Methoden zur Erstellung der Inhalte können von Buzzmatic vorgenommen werden, sofern sie die Qualität der Dienstleistung verbessern.
(10) Vor endgültiger Abnahme und vollständiger Bezahlung der Texte durch den AG dürfen die Texte vom AG nicht verwendet werden.
IX. Pflichten des AG
(1) Der AG ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung fristgerecht nach Maßgabe der Ziffer 10 dieser AGB an Buzzmatic zu zahlen.
(2) Der AG wird einen Ansprechpartner für Buzzmatic benennen, der berechtigt und in der Lage ist, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses anstehenden Entscheidungen zu treffen und an Buzzmatic zu kommunizieren. Hinweise und Empfehlungen, die Buzzmatic diesem Ansprechpartner – gleich in welcher Form – gibt, gelten als dem AG erteilt.
(3) Der AG verpflichtet sich, alle im Vertrag genannten und notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Buzzmatic die vertragliche Leistung ordnungsgemäß beginnen und/oder durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten, Datenbanken und/oder Informationen zur Verfügung stellen.
(4) Der AG hat mit den Zugangsdaten sorgfältig umzugehen. Er ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind die Zugangsdaten so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Als unbefugte Dritte gelten alle Personen mit Ausnahme des Ansprechpartners nach Abs. 2.
(5) Der AG darf nicht selbst Änderungen an den Account-Einstellungen vornehmen. Der AG wird darauf hingewiesen, dass Änderungen an den Accounts aufgezeichnet werden und nachvollzogen werden können.
(6) Der AG wird die Schaltung der Anzeigen unter Nutzung der Zugangsdaten unverzüglich nach Vertragsbeginn und anschließend in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal wöchentlich) auf Richtigkeit der Platzierung und Darstellung sowie die Funktionsfähigkeit der Verlinkungen etc. überprüfen und Buzzmatic eventuelle Fehler unverzüglich mitteilen. Für die Umsetzung von Änderungen an der Webseite und deren Funktionsfähigkeit ist allein der AG verantwortlich.
(7) Der AG wird Buzzmatic bei der Auswahl der Keywords und Zielgruppen bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe der Websites und Anzeigen und mögliche Suchbegriffe liefern. Für die Auswahl der Keywords ist allein der AG verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, von Buzzmatic vorgeschlagene Keywords auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen. Widerspricht der AG von Buzzmatic vorgeschlagenen Keywords nicht innerhalb von 3 Werktagen schriftlich, gelten diese als freigegeben.
(8) Der AG wird Buzzmatic von jedweden rechtlichen Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen oder stehen können, und jeden etwaigen Verfahrensfortgang unverzüglich in Textform berichten und mit Buzzmatic besprechen, wie in dieser Hinsicht weiter verfahren werden soll.
(9) Der AG stellt Buzzmatic für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter durch die Auswahl der Keywords oder die Gestaltung von Werbemaßnahmen und/oder auf Grund der verlinkten Zielseiten und deren Inhalten von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die Buzzmatic durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die Buzzmatic entstehen sollten.
(10) Der AG ist verpflichtet, alle vertraglich vereinbarten erbrachten Leistungen von Buzzmatic unverzüglich nach Fertigstellung der Leistungen bzw. soweit eine Leistungserbringung in bestimmten Abschnitten vereinbart ist, nach Fertigstellung der entsprechenden Abschnittsleistungen, zu untersuchen und Mängel schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge hat bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung der Leistungen bzw. Abschnittsleistungen zu erfolgen, bei verdeckten Mängeln innerhalb von 4 Wochen ab Kenntnisnahme des Mangels bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem der AG hiervon hätte Kenntnis nehmen müssen. Andernfalls gilt die Leistung von Buzzmatic als vertragsgemäß. Nimmt Buzzmatic auf Aufforderungen des AG eine Fehlersuche vor und stellt fest, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von Buzzmatic vorliegen, kann der Aufwand dem AG in Rechnung gestellt werden.
(11) Der AG verpflichtet sich, Buzzmatic vor Beginn und während der Leistungserbringung über geplante technische oder grafische Modifikationen an der zu vermarktenden Website mindestens 2 Wochen im Voraus zu informieren.
(12) Vorbehaltlich einer anderen ausdrücklichen schriftlichen Erklärung kann Buzzmatic bei der Beauftragung einzelner SEO-, Performance-Marketing- oder sonstigen Beratungsleistungen durch mit dem AG im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen davon ausgehen, dass diese im Namen und mit Vollmacht des AG handeln. Der AG haftet somit neben dem jeweiligen mit ihm verbundenen Unternehmen für Forderungen, die auf SEO-, Performance-Marketing- oder sonstigen Beratungsleistungen von Buzzmatic für das mit dem AG verbundene Unternehmen beruhen.
(13) Kommt der AG seinen Pflichten nicht, nur teilweise oder fehlerhaft nach, ist Buzzmatic insoweit von der Leistungspflicht befreit. Leistet Buzzmatic dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.
X. Leistungsänderungen
(1) Will der AG nach Abschluss des Vertrages seine sich daraus ergebenden Leistungen ändern, wird Buzzmatic, gegebenenfalls gegen gesonderte Vergütung, prüfen, ob die gewünschten Leistungen durchführbar und für Buzzmatic im Rahmen der betrieblichen Leistungsfähigkeit zumutbar sind.
(2) Sofern sich die Änderungswünsche des AG auf die im Vertrag vereinbarten Leistungen und Konditionen beziehen, ist Buzzmatic berechtigt, eine entsprechende Vertragsanpassung zu verlangen. Sofern sich die Änderungswünsche des AG nicht auf die im Vertrag vereinbarten Leistungen und Konditionen beziehen, wird Buzzmatic ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
XI. Preise, Zahlungen und Fälligkeit
(1) Sämtliche Preisangaben sind netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise und Konditionen.
(2) Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern keine davon abweichenden Zahlungsziele auf der Rechnung vermerkt sind.
(3) Für Leistungen, die Buzzmatic nicht an ihrem Geschäftssitz erbringt, können dem AG Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt werden. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten werden für diesen Fall nach Aufwand, Fahrten mit dem eigenen PKW und Spesen nach den jeweils gültigen und üblichen steuerlich absetzbaren Sätzen berechnet.
(4) Mediabudget, welches über Buzzmatic abgewickelt wird, wird inklusive einer Verwaltungs- und Handlingpauschale von 30 Prozent in Rechnung gestellt.
(5) Kommt der AG in Zahlungsverzug, so ist Buzzmatic berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu fordern. Kann Buzzmatic einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist Buzzmatic berechtigt, diesen geltend zu machen.
(6) Der AG ist verpflichtet, Buzzmatic alle Kosten zu erstatten, die durch die Beitreibung von geschuldeten Rechnungsbeträgen entstehen, einschließlich der Honorare für Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte.
(7) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des AG sind nicht statthaft, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
XII. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Es gelten die im Vertrag vereinbarten Vertragslaufzeiten und Regelungen zur Vertragskündigung. Sind im Vertrag keine Regelungen zur Vertragslaufzeit oder Kündigung getroffen, läuft der Vertrag bis zur vollständigen Leistungserbringung. Die Möglichkeit der fristlosen Vertragskündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(2) Buzzmatic sowie der AG sind unbeschadet etwaiger anderweitiger Kündigungsrechte berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei gestellt wird oder eine Vertragspartei in Vermögensverfall gerät.
(3) Buzzmatic behält sich das Recht der Leistungseinstellung oder fristlose Vertragskündigung vor, sofern der AG ausstehende Rechnungen bei Fälligkeit und nach zweifacher Mahnung nicht begleicht.
(4) Eine Kündigung hat stets schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen.
XIII. Gewährleistung und Haftung
(1) Buzzmatic wird so weit nicht anders vertraglich vereinbart lediglich beratend und unterstützend tätig. Für die Gewährleistung im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei Ansprüche des AG gegen Buzzmatic wegen Schlechtleistung oder Mängeln in der Ausführung der Dienstleistungen sechs Monate nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände verjähren.
(2) Buzzmatic haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sofern sie sich nicht aus einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder einer Verletzung von Leib und Leben ergeben haben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für mittelbare Schäden ausgeschlossen.
(3) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Buzzmatic für von ihnen verursachte Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Subunternehmern und sonstigen Mitarbeitern.
(4) Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten haftet Buzzmatic nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des Auftragswertes. Dies gilt nicht für die Haftung für Leben, Körper und Gesundheitsschäden.
(5) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(6) Im Übrigen ist die Haftung für Folgeschäden und Mangelfolgeschäden einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des AG ausgeschlossen.
(7) Bei nicht einwandfreier Erbringung von Leistungen, die eine Ergebniserreichung nicht unerheblich beeinträchtigen, hat der AG Anspruch auf Nacherfüllung. Buzzmatic behält sich das Wahlrecht bzgl. der Art der Nacherfüllung vor. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung besteht nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung. Für die Nacherfüllung hat der AG Buzzmatic eine angemessene Frist zu setzen. Findet innerhalb der Frist die Nacherfüllung nicht statt, so kann der AG Rückzahlung der anteiligen Vergütung im Umfang der nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistung verlangen bzw. vom Vertrag zurücktreten.
(8) Buzzmatic ist nicht verpflichtet, die vom AG zur Verfügung gestellten und/oder verwendeten Daten, Datenbanken, Markennamen, Domainnamen sowie sonstige Inhalte auf mögliche Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße zu untersuchen. Der AG stellt Buzzmatic von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und verpflichtet sich, Buzzmatic die Schäden zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen einer möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(9) Alle Schadenersatzansprüche gegen Buzzmatic verjähren in einem Jahr nach Beginn der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung, soweit es nicht um eine Haftung wegen Verletzung von Leib und Leben oder wegen grober Fahrlässigkeit geht.
XIV. Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Der AG verpflichtet sich, sämtliche ihm bei der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über die von Buzzmatic eingesetzten Technologien und Arbeitsweisen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Dies gilt auch für einen Zeitraum von einem Jahr über das Vertragsende hinaus.
(2) Die im Rahmen der Zusammenarbeit gewonnenen Daten können von Buzzmatic analysiert und statistisch aufbereitet werden. Insbesondere ist es Buzzmatic gestattet, diese Daten branchenspezifisch und branchenübergreifend zusammenzufassen und Dritten in dieser aggregierten Form zur Verfügung zu stellen. Eine Weitergabe von nicht aggregierten Daten erfolgt nicht.
(3) Buzzmatic gewährleistet entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die vertrauliche Behandlung der mitgeteilten und gemessenen Daten. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
(4) Buzzmatic weist den AG ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz und die Datensicherheit für Datenübertragungen im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Sowohl der Provider des AG als auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und Sicherung, der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der AG vollumfänglich selbst Sorge. Der AG hat gegenüber seinen Endkunden in eigener Verantwortung Datenschutzbestimmungen zu beachten und einzuhalten.
XV. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen zu Verträgen einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages und/oder der vorliegenden AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechend durch rechtswirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung den rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe wie möglich kommen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.